AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Victorum GmbH sowie de-victorum-market.com Betreiber: Victorum GmbH, Schellengasse 41, D-36304 Alsfeld

Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: Januar 2023)

Geltungsbereich und Anbieter

Die folgenden Bedingungen gelten für die Victorum GmbH (im Folgenden auch: “GmbH” oder “Victorum”) sowie für die Nutzung und Registrierung auf de-victorum-market.com (im Folgenden auch: „die Website“). Lesen Sie diese Bedingungen, bevor Sie auf die Website zugreifen und nutzen. Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte den Datenschutzrichtlinien auf unserer Homepage. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch “AGB” genannt) regeln den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen durch Victorum GmbH (nachfolgend auch “Anbieter”) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

Änderungen und Abweichungen des Nutzers / der Kunden werden zurückgewiesen.

Victorum GmbH bietet folgende Produkte und Dienstleistungen an:
  • globale, aktive Vermarktung genehmigungsfreier Waren
  • Recherchen und Akquisen
  • Marketing
  • Kauf und Verkauf von genehmigungsfreien Waren auf dem Weltmarkt - aktiv und über einen internationalen Webshop

Bei Verträgen jeglicher Art werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde gelegt; Änderungen vorbehalten:

§ 1. Allgemein

Alle Verträge mit Victorum GmbH werden ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen und durchgeführt. Entgegenstehende und abweichende Bedingungen des Auftraggebers tragen keine Gültigkeit, bis diese nicht schriftlich im Einvernehmen anerkannt wurden.

§ 2. Leistungsumfang: Art und Umfang der Beratungs- und Dienstleistungstätigkeiten

  1. Victorum GmbH bietet Beratungen und Dienstleistungen zur Unterstützung ihrer Kunden, vorrangig in der Vertriebs- und Verkaufsoptimierung, sowie Ähnliches und weiterführende Angebote. Dazu gehören auch das aktive Marketing, die aktive Neukundenakquise und das Präsentieren der genehmigungsfreien Waren der Kunden. Art, Ort, Zeit und Umfang der Beratung und Dienstleistungen durch Victorum GmbH, sind in dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Kunden und der Victorum GmbH fixiert. Der Nutzer kann sich ggf. kostenlos registrieren und unverbindlichen und kostenlosen Erstkontakt mit der Firma Victorum GmbH aufnehmen. Online können keine Waren gekauft, sondern nur betrachtet und Anfragen gestellt werden. Kauf- und Vertragsabschlüsse finden erst nach persönlichen oder telefonischen Gesprächen sowie schriftlichem Kontakt statt. Bei hohem Auftragsaufkommen kann es zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
  2. Die Tätigkeit von Victorum GmbH besteht, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes vertraglich vereinbart wird, in der unabhängigen und weisungsfreien Beratung des Auftraggebers als Dienstleistung sowie Folgetätigkeiten, die vertraglich in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart werden. Darunter zählen die aktive Vermarktung der Waren sowie die internationale Präsentation der Waren auf victorum-market.com
  3. Ein spezifischer Erfolg wird nicht geschuldet und nicht garantiert. Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von Victorum GmbH empfohlenen, abgestimmten und schriftlich fixierten Maßnahmen. Dies gilt auch, wenn die Umsetzung abgestimmter Planungen oder Maßnahmen durch den Auftraggeber oder Dritter von Victorum GmbH begleitet wird.
  4. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Kunden und Victorum GmbH, ist die Erbringung vereinbarter Leistungen, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten oder definierten Erfolgs. Insbesondere schuldet Victorum GmbH kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Alle Stellungnahmen und Empfehlungen von Victorum GmbH bereiten ausschließlich eine mögliche unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers vor. Wir übernehmen keine Garantie für den Erfolg unserer Empfehlungen und sind diesbezüglich nicht haftbar.
  5. Victorum GmbH behält sich vor, Tippgeber, Geschäftspartner, externe Arbeitskräfte, Hilfskräfte, sachverständige Dritte und weitere personelle und unternehmerische Ressourcen zur Durchführung des Dienstleistungsvertrages heranzuziehen. Beratungs- und Dienstleistungen in Rechts- und Steuerangelegenheiten werden von Vicoturm GmbH auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen obliegen dem Auftraggeber.
  6. Die vollumfängliche Tätigkeit von Victorum GmbH richtet sich nach dem schriftlich und beidseitig unterzeichneten, erteilten Auftrag. Das Auslösen eines Auftrags kann telefonisch erfolgen und wird anschließend in schriftlicher Form fixiert. Gegebenenfalls werden diesbezüglich Gespräche aufgezeichnet. Ergibt sich die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen oder Tätigkeiten, so wird der Auftraggeber eine Benachrichtigung von Victorum GmbH erhalten. In diesem Fall folgt eine Ergänzung zum Vertrag durch alle beteiligten Parteien, dass der Auftraggeber der ergänzenden, zusätzlichen Tätigkeit zustimmt. Eventuell entstehende Folgekosten werden ebenfalls vertraglich festgehalten.
  7. Victorum GmbH legt die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen vollumfänglich zugrunde. Victorum GmbH ist nicht dazu verpflichtet, eine Überprüfung auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit dieser Dokumente und Informationen zu veranlassen. Ebenso ist Victorum GmbH nicht zu einer Durchführung bestimmter Recherchen oder der Gleichen bezüglich der genannten Themen verpflichtet. Dies impliziert ebenfalls Plausibilitätsprüfungen oder Wertermittlungen.
  8. Vertraglich ausgeschlossen sind die Erbringung von rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten, oder Vergleichbarem.
  9. Die Weitergabe, Vervielfältigung oder Präsentation schriftlicher Ausarbeitungen oder Ergebnisse von Victorum GmbH gegenüber Dritten bedürfen einer vorangehenden schriftlichen Zustimmung von Victorum GmbH und erfolgen allein im Interesse, gegenseitigem Einvernehmen und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in aktuelle Prozesse des bestehenden Vertrages / Bearbeitungsprozesses einbezogen.

§ 3. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt Victorum GmbH die zur Durchführung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs erforderlichen Informationen, Unterlagen und Dokumente, inklusive Produktbilder, vollständig und in deutscher und / oder englischer Sprache zur Verfügung.
  2. Erbringt der Auftraggeber, nach Aufforderung durch Victorum GmbH die notwendige Zuarbeit nicht oder nicht vollständig, ist Victorum GmbH nach schriftlicher Ankündigung berechtigt, den geschlossenen Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall kann Victorum GmbH, dem Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Gesamtvergütung in Rechnung stellen. Eine Rückerstattung oder eine Teilgutschrift ist nicht möglich. Bei der anfänglichen Einmalzahlung für unsere Dienstleistung können keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.
  3. Der Auftraggeber bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit aller zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen. Victorum GmbH ist gegenüber Dritten keiner Prüfung auf Richtigkeit der Unterlagen, beispielsweise Zertifikate, verpflichtet.

§ 4 Preise und Versandkosten

  1. Unsere ausgewiesenen Preise beinhalten keine jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, diese werden separat ausgewiesen und dem Rechnungsbetrag addiert. Die Preise verstehen sich ohne Versandkosten und ohne Versandkostenpauschale oder Versandkostenzuschlag, dieser wird individuell, abhängig von Lieferort, Lieferzeit und Bestellmenge berechnet. Folglich variieren Versandkosten je nach Lieferart und Art der Waren sowie weiteren Faktoren wie beispielsweise Preisschwankungen der Speditionen.
  2. Trotz aller Sorgfalt und Bemühungen kann eine geringe Anzahl der Produkte im Katalog mit dem falschen Preis ausgezeichnet sein. Ein Grund kann beispielsweise bei Währungsschwankungen und Währungsumrechnungen zu finden sein. Victorum GmbH prüft die Preise, wenn eine Bestellung bearbeitet und bevor der Prozess ausgelöst wird. Vereinzelt können Ware (Tages-)Preisschwankungen unterliegen oder sich beispielsweise auf Grund saisonaler Faktoren ändern. Sollte sich der tatsächliche Preis von dem ausgewiesenen Preis auf der Webseite unterscheiden, werden Sie vor Bezahlung und Versand der Ware informiert. Der Preis wird für einen auf der Rechnung definierten Zeitraum beibehalten. Sollte der Zeitraum, der explizit auf der Rechnung ausgewiesen ist, überschritten werden, kann sich der Preis der Ware auch während eines aktuellen Prozesses ändern. Auch ein Rücktritt oder eine Kündigung des Vertrages können herbeigeführt werden. Die Kosten sind im Fall der Nichtzahlung vom Kunden zu tragen.
  3. Zur Nutzung von de-victorum-market.com kann eine Registrierung notwendig sein. In diesem Fall ist das Erstellen eines Benutzerkontos notwendig. Sobald der Nutzer eine kostenpflichtige Leistung der Victorum GmbH in Anspruch nehmen möchte, wird er vorher auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen. Es werden neben dem gewählten Leistungsumfang die anfallenden Kosten und die Zahlungsmöglichkeiten aufgeführt. Der Anbieter behält sich das Recht vor, unterschiedliche Entgeltmodelle zu berechnen, so wie auch verschiedene Leistungsumfänge anzubieten.

§ 4. Vergütung

  1. Die Leistungen der Victorum GmbH werden, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist, nach dem vertraglich vereinbarten Modell berechnet und vergütet.
  2. Vergütungen der Beratung und Dienstleistungen sind das Entgelt für den Aufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Die von Victorum GmbH zu erbringende Leistung wird dem Kunden nach Vertragsabschluss in Rechnung gestellt und muss innerhalb der auf der Rechnung ausgewiesenen Frist beglichen werden.
  3. Materialaufwand für das Dienstleistungsangebot, wie beispielsweise spezielles Material zu Marketingzwecken, wird gesondert beachtet. Reisekosten und Spesen, welche Victorum GmbH, nach der geltenden Reisekostenordnung zu zahlen hat, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Diese Kosten sind im Dienstleistungsumfang nicht berücksichtigt.
  4. Victorum GmbH ist berechtigt, für die voraussichtlich zu erbringenden Leistungen die Gebühr im Voraus zu berechnen. Die Dienstleistung und vertraglich vereinbarten Tätigkeiten beginnen nach dem Begleichen der Rechnungssumme durch den Kunden.
  5. Werden angemessene, angeforderte oder vertraglich vereinbarte Rechnungen der Victorum GmbH, nicht oder nicht vollständig beglichen, ist Victorum GmbH berechtigt, weitere Tätigkeiten einzustellen, bis alle offenstehenden Forderungen vollumfänglich beglichen sind. Hierbei können Zusatzkosten entstehen. Darüber hinaus kann Victorum GmbH, nach vorangegangener schriftlicher Mahnung den Vertrag mit dem Vertragspartner fristlos kündigen. In diesem Fall kann Victorum GmbH dem Auftraggeber und Vertragspartner die prognostizierte Gesamtvergütung in Rechnung stellen.
  6. Zeit- / Terminschätzungen sowie Vergütungsprognosen durch Victorum GmbH in Bezug auf die Ausführung des Auftrages stellen eine unverbindliche und nicht angreifbare Schätzung dar. Eine Haftung ist hier ausgeschlossen. Der erforderliche zeitliche Aufwand ist von verschiedenen Faktoren abhängig, die von Victorum GmbH nicht beeinflusst werden können, wie beispielsweise geopolitische Entwicklungen oder auch der Einfluss Höherer Gewalt.
  7. Ist die Überschreitung des vorausgesagten Zeit-, Tätigkeits- oder Vergütungsumfangs auf Umstände durch den Auftraggeber zurückzuführen (beispielsweise unzureichende Mitwirkung, Zuarbeit oder widersprüchliche Handlungen), so ist der resultierende Mehraufwand für Victorum GmbH entsprechend geltender Satzung durch den Kunden zu vergüten. Vertragswidriges Verhalten kann zur fristlosen Kündigung führen.
  8. Victorum GmbH stellt keine zusätzlichen Dienstleistungen bezüglich der Arbeitsstunden / Personalaufwand, die nicht in dem Vertrag vereinbart oder zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich ergänzt und beidseitig bestätigt wurden, in Rechnung.

§ 5. Zoll

  1. Wenn ein Kunde Produkte bei Victorum GmbH zur Lieferung bestellt, können Importzölle und -steuern fällig werden, die erhoben werden müssen. Dies ist abhängig vom Standort des Herstellers beziehungsweise des Lagerortes der entsprechenden Waren. Jegliche Gebühren für die Zollabfertigung, inklusive möglicher anfallender Zusatzgebühren, müssen vom Kunden (Käufer) getragen werden. Victorum GmbH hat keinen Einfluss auf diese Gebühren. Zollregelungen sind länderspezifisch, so dass durch den Kunden die örtliche Zollbehörde für nähere Informationen zu kontaktieren ist. Victorum GmbH stellt keine verbindlichen Informationen diesbezüglich zur Verfügung. Für beratende Aussagen ist Victorum GmbH nicht haftbar.
  2. Weiterhin ist zu beachten, dass bei Kontaktaufnahme und anschließender Bestellungen über de-victorum-market.com und somit Victorum GmbH, der Käufer als Einführender der Waren angesehen wird und alle Gesetze und Verordnungen des Ziellandes einzuhalten sind.
  3. Der Schutz der Kundendaten ist wichtig für Victorum GmbH. Victorum GmbH macht internationale Kunden darauf aufmerksam, dass unter anderem grenzüberschreitende Lieferungen der Untersuchung durch Zollbehörden unterliegen. Das Öffnen und Untersuchen von Dokumenten und Waren muss der Zollbehörde ohne vorherige Genehmigung gewährleistet und gestattet sein. Für weitere Informationen lesen Sie bitte die entsprechenden geltenden und landesspezifischen Zollinformationen.

§ 6. Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlungsbedingungen werden im Voraus besprochen und vertraglich vereinbart. Diese können pro Auftrag variieren.
  2. Ein anfallendes Entgelt für die Dienstleistung ist im Voraus, zum Zeitpunkt der Fälligkeit ohne Abzug an Victorum GmbH, zu entrichten. Die Fristen sind schriftlich ausgewiesen.
  3. Der Besteller kann die Ware oder Dienstleistung standardmäßig durch folgende Zahlungsarten bezahlen:
    • Sofortüberweisung
    • Auf Rechnung
    Weitere Zahlungsoptionen sind im Speziellen zu besprechen und schriftlich zu dokumentieren. Es gelten weiterführend alle Bestimmungen.
  4. Kauf und Zahlungen sind nur für Verbraucher / Kaufmann ab 18 Jahren möglich und beschränken sich auf den gewerblichen Bereich. Die Lieferadresse, die Anschrift und die Rechnungsadresse müssen identisch sein. Es ist eine vorangehende Absprache und vertragliche Regelung erforderlich. Unterscheidet sich die Liefer- von der Rechnungsadresse, muss dies gesondert besprochen und vertraglich vereinbart werden. Bei abweichenden Adressen ist ein Nachweis von Standortzugehörigkeit des Unternehmens erforderlich. Adresse und Lieferanschrift müssen zu dem identischen Unternehmen gehören.
  5. Für Leistungen, die online (z.B. Dokumente zum Download, EBooks, etc.) übermittelt oder gekauft werden, sowie für den Kauf von Gutscheinen, ist die Zahlung auf Rechnung nicht möglich. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig. Victorum GmbH behält sich vor, im Einzelfall ausgewählte Zahlungsweisen nicht anzubieten. Dies kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen.
  6. Der Besteller wird vor Vertragsabschluss über eventuelle Zusatzgebühren, entsprechend der gewählten Zahlungsweise, informiert. Auf anfallende Kosten, ausgelöst durch Dritte wie Kreditinstitute - beispielsweise Gebühren - hat Victorum GmbH keinen Einfluss.
  7. Wird der Rechnungsbetrag vom Kunden / Besteller aus zu nicht zu vertretenden Gründen zum Fälligkeitszeitpunkt nicht gezahlt, erhebt Victorum GmbH einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50,00 € (fünfzig). Es wird empfohlen, im Fall einer vorübergehenden Zahlungsunfähigkeit Kontakt zu Victorum GmbH, aufzunehmen, um zusätzliche Gebühren zu vermeiden.
  8. Bei allen Zahlungsvorgängen sowie bei sonstigem berechtigten Anlass prüft und bewertet Victorum GmbH, die Angaben der Kunden / Besteller.
  9. Es ist nicht gestattet, die Ware oder Dienstleistung durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen. Erhält wider der AGB Victorum GmbH, einen Scheck oder Bargeld, gilt die Rechnung weiterhin als unbeglichen. Für Schaden oder Verlust übernimmt Victorum GmbH, keine Haftung.
  10. Wenn die Zahlungsmethode “Vorkasse” für Warensendungen vereinbart ist, hat der Kunde / Besteller den Rechnungsbetrag innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung auf das Konto des Anbieters zu überwiesen. Dieses Konto kann auch pro Auftrag variieren. Entsprechend der vereinbarten Zahlungsabwicklung kann es sich hierbei um ein Konto der Victorum GmbH, Victorum Capital, das Konto des Herstellers oder aktuellen Eigentümers der Waren handeln. Der Anbieter / Hersteller reserviert die Ware zu dem vereinbarten Preis für die genannten fünf Arbeitstage.
  11. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte, ermächtigt der Kunde / Besteller dem Anbieter / Hersteller ausdrücklich, die fälligen Beträge einzuziehen. Victorum GmbH hat keinen Einfluss auf diesen Vorgang, profitiert von dieser Zahlungsmethode nicht und ist nicht haftbar.
  12. Ist die Bezahlung per Lastschrift möglich und vereinbart, erteilt der Besteller dem Anbieter / Hersteller ein SEPA Basismandat (länderspezifisch). Kommt es bei der Zahlung per Lastschrift zu einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder wurden Daten der Bankverbindung falsch übermittelt, so trägt der Besteller / Kunde die daraus entstehenden Kosten. Victorum GmbH kann den Prozess und die Kosten nicht beeinflussen.
  13. Bei einer Bezahlung mittels Vorkasse verpflichtet sich der Besteller, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Warenversand, ohne jeglichen Abzug von Skonto, zu begleichen.
  14. Kommt es bei dem Bezahlvorgang zu einem Verzug, so behält sich der Anbieter die Geltendmachung des Verzugsschadens vor.
  15. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese ist abhängig von der Ware und dem Herstellungs- und Lieferort. Victorum GmbH hat keinen Einfluss auf die entstehenden Kosten.
  16. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit dem ausgewiesenen Rechnungsdatum. Die Rechnung kann auf elektronischem Weg übermittelt werden.
  17. Bei größeren Aufträgen oder Folgelieferungen ist Victorum GmbH, nach vorangegangener Absprache berechtigt, Zwischenabrechnungen oder Vorschussrechnungen zu erstellen. Dies wird schriftlich vereinbart.
  18. Das Eigentum der Ware obliegt dem Hersteller oder dem Zwischenkäufer / Investor, aktuellen Eigentümer, bis zum Eingang der gesamten Zahlungen, die aus dem Liefer- und Bestellvertrag hervorgehen. Der Eigentumsvorbehalt gilt, bis alle künftigen und an Bedingungen geknüpften Forderungen aus den Verträgen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfüllt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten ist ein Rücktritt vom Vertrag möglich. Prozess- und Verfahrenskosten sind im Streitfall separat zu betrachten. Diese werden nicht von Victorum GmbH gestützt oder getragen.
  19. Provisionsabrechnungen an Victorum GmbH, sind binnen drei Kalendertagen zu begleichen. Sollte kein Zahlungseingang innerhalb dieser Frist zu verzeichnen sein, behält sich Victorum GmbH, vor, eine Gebühr / Pauschale in Höhe von 50,00 € (fünfzig) zu erheben. Das Mahnwesen ist für alle Zahlungsprozesse gültig.

§ 7. Mahnregelung

  1. Hält der Kunde die oben aufgeführte Zahlungsfrist nicht ein, beginnt ein Mahnprozess. Dieser kann sowohl von Victorum GmbH, als auch dem Kunden / Wareneigentümer ausgelöst werden. Die unterschiedlichen Zahlungsmodalitäten sind zu beachten. Die Mahnregelung betrifft sowohl den Kauf und Verkauf von Waren sowie das Dienstleistungsangebot von Victorum GmbH.
  2. Die Mahnstufen ergeben sich wie folgt:
  3. Mahnstufe 1: Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung, in Form der ersten Mahnung. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € (fünf) erhoben. Diese Mahnung kann rechtskräftig sowohl per Post als auch auf elektronischem Weg zugestellt werden.
  4. Mahnstufe 2: Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung,in Form der zweiten Mahnung. Es wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 10,00 € (zehn) erhoben.
  5. Mahnstufe 3: Der Kunde erhält eine Zahlungserinnerung,in Form der dritten Mahnung. Es wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € (fünfundzwanzig) erhoben.
  6. Mahnstufe 4: Erfolgt nach dem Erhalt der letzten Mahnung immer noch keine Zahlung des Kunden, wird dieser Fall zur Vollstreckung gebracht. Die jeweiligen Zahlungsfristen sind auf dem Mahnschreiben explizit ausgewiesen.

§ 8. Mindestvertragslaufzeit / Kündigung

  1. Es wird eine unbegrenzte Mindestvertragslaufzeit der Dienstleistung von Victorum GmbH vereinbart.
  2. Eine Kündigung des Dienstleistungsvertrages mit Victorum GmbH ist, mit einer Frist von drei Monaten, zum Monatsende möglich.
  3. Die Kündigungsfrist für Warenlieferungen / Folgelieferungen ist dem jeweiligen Vertrag zu entnehmen.

§ 9. Haftung und Freistellung

  1. Mündliche oder fernmündliche Aussagen, Beratungen, Auskünfte, Erklärungen, Stellungnahmen oder Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und nach aktuellem Kenntnis- und Informationsstand. Eine Verbindlichkeit dieser Angaben bedarf in jedem Fall der Schriftform. Es gelten diesbezüglich alle Bestimmungen der AGB.
  2. Eine Haftung, Garantieübernahme oder Gewährleistung für Erfolg oder Zielerreichung der von der Victorum GmbH empfohlenen, mündlichen und schriftlichen Maßnahmen ist ausgeschlossen. Dies gilt weiterhin, wenn Victorum GmbH, die Umsetzung besprochener oder empfohlener Prozesse, Ausarbeitungen, Berechnungen oder Maßnahmen begleitet.
  3. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt unter anderem für Schadensersatzansprüche wegen etwaiger Pflichtverletzungen oder auf Grund von deliktischen Ansprüchen.
  4. Die Schadensersatzklausel hat weiterhin Gültigkeit für die persönliche Haftung auf Schadensersatz der Angestellten der Victorum GmbH sowie Vertreter und Erfüllungsgehilfen, wie beispielsweise Geschäfts- und Vertragspartner, Tippgeber oder sonstige Mitarbeiter, unter anderem auch Freelancer.
  5. Unsere Haftung beschränkt sich, unabhängig von der Art der Ware und Dienstleistung, ausschließlich auf die vertraglich vereinbarte Dienstleistung oder Vermittlung. Ausgeschlossen ist dabei das tatsächliche Erreichen des angestrebten wirtschaftlichen Ergebnisses oder ein bestimmtes Erfolgsziel. Der Hersteller / Lieferant / Eigentümer / Kunde ist für die unter seinem Namen angebotenen Waren verantwortlich. Dieser ist verpflichtet, alle notwendigen Lizenzen und Genehmigungen zur Verfügung zu stellen. Die Richtigkeit und Gültigkeit der Dokumente gilt als vorausgesetzt.
  6. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter ist der Kunde / Hersteller gegenüber Victorum GmbH, zur Freistellung verpflichtet. Dies gilt auf erstes Anfordern und geltend gegenüber allen Ansprüchen und Haftungen. Die Freistellung beinhaltet unter anderem auch die Übernahme aller Streit- und Gerichtskosten durch den Hersteller / Kunden. Der Kunde stellt Victorum GmbH nicht frei, wenn diese für die entsprechenden Schäden haftbar sind, beispielsweise im Falle grober Fahrlässigkeit. Ansprüche können ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht anerkannt werden.
  7. Werden Proben oder Material für Testzwecke im Rahmen menschlicher Anwendung zur Verfügung gestellt, sowohl entgeltlich als auch kostenlos, so ist der Kunde Dritten gegenüber für alle eventuellen Schäden und gesundheitlichen Folgen allein und ausschließlich verantwortlich und haftbar. Dies impliziert beispielsweise Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel, Produkte für die äußerliche Anwendung. Eine Haftung durch Victorum GmbH, ist ausgeschlossen, auch wenn die Proben an uns versendet und weitergeleitet werden.
  8. Die Homepage und Shopwebseite der Victorum GmbH werden zentral durch extern Beauftragte durch die Victorum Holding Ltd. verwaltet. Inhalte, die eigenständig vom Support veröffentlicht werden, stehen nicht in der Haftung der Victorum GmbH. Dazu zählen sowohl fachliche Inhalte als auch die Veröffentlichung verschiedener Produkte und Waren auf der Shopwebseite. Für diese Inhalte ist die GmbH weder verantwortlich noch haftbar.

§ 10. Höhere Gewalt

Höhere Gewalt, unter anderem unverschuldete Störungen in der Supply Chain sowie etwaige Betriebsstörungen, Pandemien, Behinderungen durch Vandalismus, arglistige Täuschung durch Dritte, Mangel an essenziell notwendigen Rohstoffen wie Energie und Rohstoffe,Volksaufstände, behördliche Verfügungen oder weitere Beeinflussungen oder Behinderungen, die unter Höhere Gewalt zählen, führen zu einer Pausierung der vertraglich vereinbarten Bedingungen für diesen Zeitraum und in Einzelfällen darüber hinaus, bis die wirtschaftliche Situation eine Fortführung ermöglicht. Dies trägt Gültigkeit für alle Vertragsparteien. Alle Vertragsparteien sind dazu verpflichtet, den Einfluss von höherer Gewalt umgehend und ohne Verzögerung an das Management zu melden und zu kommunizieren. Eine Haftung der Victorum GmbH, bei Höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

§ 11. Geheimhaltung

  1. Victorum GmbH verpflichtet sich, über alle vertraglich vereinbarten Tätigkeit und daraus resultierende Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Dies impliziert, dass alle Informationen, die nicht allgemein verfügbar sind und folgend dem Auftraggeber nicht veröffentlicht werden dürfen. Im Rahmen der unterschriebenen Datenschutzerklärung wird Victorum GmbH bewilligt, ausgewählte Produkt- und Herstellerinformationen zu veröffentlichen.
  2. Veröffentlichungen von Arbeits- und Erfolgsergebnissen sowie Ähnliches, bedürfen einer schriftlichen Zustimmung der Victorum GmbH.
  3. Victorum GmbH hat das Recht, die Ware inklusive Kurzbeschreibung sowie Name und Logo des Auftraggebers in den eigenen physischen und digitalen Vertriebsunterlagen inklusive der eigenen Webseiten zu nutzen. Ausgetauschte Daten und Informationen werden während der gesamten Vertragslaufzeit und darüber hinaus gespeichert. Victorum GmbH ist dazu verpflichtet, wichtige Dokumente bis zu 10 Jahren aufzubewahren.

§ 12. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen sowie Ergänzungen eines Auftrages oder der Vertragsbedingungen bedürfen der Wirksamkeit der Einhaltung der Schriftform. Ausgeschlossen wird in jedem Fall eine stillschweigende Änderung eines Vertrages. Dies wird durch Vertragsduplikate gewährleistet.
  2. Ist oder wird eine Regelung des Auftrages oder der Vertragsbedingungen rechtsunwirksam, beeinflusst dies die Rechtswirksamkeit aller weiteren Vereinbarungen des Auftrages sowie der Vertragsbedingungen nicht. Es gilt, zwischen allen Vertragsparteien eine rechtswirksame Vereinbarung zu fixieren, die dem Vertragsziel sowie dem wirtschaftlichen Aspekt der unwirksamen Klausel so ähnlich wie möglich ist. Entsprechendes gilt, wenn der Auftrag, der Dienstleistungsvertrag oder die Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen, die durch eine Vertragserweiterung zu beheben ist. Schriftliche Anhänge werden im Einvernehmen dem Vertrag angehängt. Eine Auflösung des Vertrags ist nur im Fall einer Nichteinigung von Nöten.
  3. Erfüllungsort aller Leistungen ist Alsfeld. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Verträgen (auch im Mahnverfahren) ist das Landgericht Gießen.
  4. Alle Änderungen inklusive Erweiterungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt für alle Vorgänge sowie unter anderem für die Schriftformklausel und die Kündigung.
  5. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit nicht anderes vertraglich vereinbart.